Bürgernähe

 

Am 01.08.2013 tritt das Betreungsgeldgesetz in Kraft. Die Bearbeitung ist eigentlich Sache des Landkreises.

Gleiches gilt für das Elterngeld. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung des Elterngeldes wurde bereits 2006 vom Landkreis auf die Gemeinde Stuhr übertragen. Der Rat soll auf seiner Sitzung am 19.06. beschließen, die Bearbeitung des Betreeungsgeldes ebenfalls direkt in der Gemeinde Stuhr erfolgen zu lassen. Dies würde Bürgern viele Wege ersparen.

Die Fraktion BESSER wird dem Antrag natürlich zustimmen.

Inzwischen können Sie das Betreuungsgeld in Stuhr beantragen...aber mal ehrlich: Ist das Geld nicht besser angelegt für Kindertagesstätten?

Die Mehrheit der Eltern scheint dies so zu sehen, denn das Betreuungsgeld scheint kein goßer Renner zu sein.

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