Ungerechte Straßenausbaubeiträge (STRABS)
Ersatzlose Streichung der Straßenausbaubeiträge (STRABS) in der Gemeinde Stuhr und Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten
Im Mai 2019 hatte „Besser beantragt, die STRABS in der Gemeinde Stuhr ersatzlos zu streichen.
STRABS werden in Stuhr entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Stuhr erhoben. Die Kosten für diese Maßnahmen können in Stuhr bis zu 75% auf den Anlieger umgelegt werden.
Die STRABS nach §6 und 6b des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) belasten die Bürger erheblich und weitestgehend unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Anlieger haben keinen Einfluss darauf, sie sind für sie unkalkulierbar und vielfach existenzgefährdend.
Gemeindestraßen sind öffentliche Straßen, die von allen und nicht nur von den Anliegern genutzt werden. Straßennutzer, die keine Anlieger sind, werden aber nicht an den Kosten beteiligt. Anlieger von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen müssen grundsätzlich keine Straßenausbaubeiträge zahlen.
Diese Regelung ist aus Sicht der Besser-Fraktion ungerecht.
Straßenausbaubeiträge sind bundesweit in die Diskussion gekommen. Die bestehenden Rechtsgrundlagen verlieren zunehmend an Akzeptanz bei den Kommunen. Inzwischen gibt es bereits eine Vielzahl von Gemeinden/Städten, die entsprechende Satzungen als problematisch eingestuft und abgeschafft haben.
Der Besser-Antrag wurde von den anderen Ratsfraktionen abgelehnt, da dort offensichtlich der Unterschied zwischen Straßenausbaubeiträgen und Erschließungskosten nicht bekannt war. Auch die Verwaltung war sich unsicher welche Beiträge gemeint waren, obwohl es im Antrag klar gesagt wurde.
Hier zur Klarstellung eine Erläuterung der unterschiedlichen Begriffe:
Erschließungsbeiträge: Werden erhoben, wenn Grundstücke oder Bauland erschlossen werden muss, darunter versteht man unter anderen Strom, Gas und Kanalanschlüsse und natürlich auch die Erstmalige Erstellung von Straßen. Baugrundstücke oder Baulücken werden entweder voll-, Teil- oder nicht erschlossen angeboten und somit weiß man gleich was noch an zusätzlichen Kosten beim Kauf des Grundstückes dazu kommt.
STRABS: werden erhoben, wenn bestehende Straßen wiederhergestellt, verbessert oder erweitert werden müssen, wie z. B. mit einem Regenwasserkanal, Parkstreifen oder Gehwegen, die vorher nicht vorhanden waren.
Besser wird erneut die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Stuhr beantragen. Nennenswerte Einnahmen wurden im zurückliegenden Jahrzehnt durch diese ungerechten Gebühren ohnehin nicht erzielt und sind auch zukünftig eher nicht zu erwarten.